Qualitätssicherung bei der industriellen Kompostherstellung

Jeder Kompost kann so gut werden wie die Stoffe, aus denen er entsteht. Darum hat der Gesetzgeber in der Bioabfallverordnung klar geregelt, welche Rohstoffe kompostiert werden dürfen. Die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten müssen die Hersteller durch entsprechende Analysen nachweisen.
Bei der freiwilligen Gütesicherung wird zusätzlich zu der Eigenüberwachung eine Fremdüberwachung (zum Beispiel nach den Vorgaben des RAL) durchgeführt. Das sogenannte Fremdüberwachungszeugnis enthält alle wesentlichen Angaben wie z.B. die Nährstoff- und Schadstoffgehalte, den Rottegrad, die Ergebnisse des Keimpflanzentestes sowie den Anwendungszweck und die Anwendungsmenge.
Diese Angaben werden den Anwendern ausgehändigt. Die amtliche Düngemittelverkehrskontrolle überprüft sie in bestimmten Abständen immer wieder auf ihre Richtigkeit.
Was bedeutet eigentlich Gütesicherung?

