Wie man’s richtig macht
Grundsätzlich gilt - wie für alle Düngemittel – auch Kompost nur bei Bedarf und dann zielgerichtet und umweltgerecht, das heißt nach den Regeln „Guter Fachlicher Praxis“ einzusetzen.
Hauptzweck der Kompostanwendung ist die Sicherung einer ausgeglichenen Humusbilanz und optimal hoher Humusgehalte des Bodens. Das erfordert ausreichend hohe Kompostgaben von 20 – 30 t/ha TM im dreijährigen Turnus. Damit werden mittelfristig auch die verschiedenen bodenverbessernden Effekte wirksam, mit denen langfristig eine hohe Bodenfruchtbarkeit gewährleistet werden kann.
Die Zufuhren an Phosphor und Kalium sind in der Düngebilanz und im Nährstoffvergleich voll anzurechnen. Eine reguläre mineralische Grunddüngung wird dadurch überflüssig. Auch die hohe Magnesiumzufuhr wird mittelfristig pflanzenwirksam. Ihr Vorteil besteht vorrangig darin, dass sie der permanenten Magnesiumauswaschung aus dem Boden entgegenwirkt. Die Kalkzufuhr mit Kompostgaben entspricht einer Erhaltungskalkung und hält den Boden-pH stabil.
Neben den bodenverbessernden Nutzeffekten bilden die Zufuhren an Nährstoffen und Kalk nicht zu unterschätzende Einsparpotenziale für den Landwirt.
Von der hohen Stickstoffzufuhr werden, bedingt durch die feste Bindung von Stickstoff in der organischen Substanz, nur geringe Anteile düngewirksam. Deshalb muss bei Kompostanwendung stets eine Stickstoff-Ergänzungsdüngung verabreicht werden, um den optimalen Ertrag zu gewährleisten. Dazu und zur richtigen Anrechnung der Stickstoffzufuhr im Nährstoffvergleich siehe Kasten „Stickstoff“.
Nachhaltige Kompostanwendung im Pflanzenbau
- „Regeln guter fachlicher Praxis“ -
- Kompost nur einsetzen, wenn
- Humusbedarf besteht
Humusgehalte unter 2 % (sandige Böden) bzw. unter 2,5 % (mittlere bis schwere Böden) - die Nährstoffversorgung an Phosphor und Kalium eine Kompostanwendung zulässt
Versorgungsstufen A (Mangel), B (mittel) oder C (ausreichend)
- die Schwermetallgehalte des Bodens im „grünen Bereich“ liegen, das heißt, die Grenzwerte lt. Bioabfall-Verordnung unterschreiten
- Humusbedarf besteht
- möglichst nur qualitativ hochwertige (gütegesicherte) Komposte einsetzen
- Pflanzenbaulich optimale Kompostgaben einhalten, um eine Überversorgung mit Nährstoffen zu vermeiden !
- Höhe der Kompostgabe
- richtet sich nach dem Humus- und Nährstoffbedarf des Bodens und der Nutzpflanzen, das heißt in der Regel 20 t/ha Trockenmasse entsprechend etwa 35 - 40 t/ha Frischmasse im dreijährigen Turnus
- Maximalgaben von 30 t/ha Trockenmasse entsprechend etwa 45 - 50 t/ha Frischmasse im dreijährigen Turnus nicht überschreiten !
- geeignete Fruchtarten
- Kompost vorrangig zu Mais, Hackfrüchten und Feldgemüse geben; auch Getreidearten sind geeignet
- geeignete Anwendungstermine
- vor der Saat bzw. dem Pflanzen:
Wintergetreide: August/September, Mais: März/April
Kein Kompost auf Winterbrache ! - Frostausbringung:
Wintergetreide: Januar/Februar auf den bestockten Bestand
- vor der Saat bzw. dem Pflanzen:
- Hinweise zur Ausbringung
- Kompost nur flach einarbeiten (z.B. Scheibenegge), nicht einpflügen ! Fäulnisgefahr durch Luftabschluss !
- Bei Erosionsgefahr auch Mulchaufbringung ohne Einarbeitung
Nachhaltige Kompostanwendung im Pflanzenbau
- Anrechnung von Stickstoff (N) bei der Düngung -
Stickstoff aus der organischen Kompostsubstanz wird nur ganz allmählich mineralisiert und trägt nur wenig zur Stickstoffversorgung der Pflanzen bei.
Deshalb bei Regelgaben an Kompost von 20 bzw. maximal 30 t/ha Trockenmasse entsprechend 30 - 35 bzw. 45 – 50 t/ha Frischmasse im 3jährigen Turnus zur N-Anrechnung folgendes beachten
- Im 1. Jahr und bis zu 3 Jahren jährlich nur 2 – 3 % der N-Gesamtzufuhr anrechenbar
Deshalb
volle N-Düngung gemäß Düngebedarf der Fruchtart ohne N-Anrechnung - Bei regelmäßiger Kompostanwendung steigt die N-Mineralisierung spürbar an. Ab dem 4. Jahr jährlich etwa 5 - 12 % der N-Gesamtzufuhr anrechenbar
Deshalb
reguläre N-Düngung unter Berücksichtigung der löslichen Nitratgehalte im Boden (Nmin-Gehalte) entsprechend reduzieren ! - Im Nährstoffvergleich ist der N-Überhang lt. Dünge-Verordnung* als unvermeidbarer N-Überschuss zulässig, da im Kompost mehr als 60 – 70 % der N-Anteile fest in der organischen Substanz gebunden sind, d.h. in den Humus übergehen und im Boden nur allmählich über die N-Mineralisierung des Humusanteiles mobilisiert werden (jährlich etwa 1 – 3 %).

